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Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit: Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung

Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit: Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung
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Exemplarinformationen
Barcode Regalstandort Literaturabteilung Bandzählg. Zweigstelle Status Fällig am
105802714 Aktiv älter C 237.3
2. Etage   Zentralbibliothek . Verfügbar .  
. Katalogdatensatz1295277 ItemInfo Datensatzanfang . Katalogdatensatz1295277 ItemInfo Seitenanfang .
Kataloginformation
Feldname Details
Autor / Verfasser Kempchen, Ulrike
Titel / Zusatz zum Titel Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit : Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung
Reihe Beck-Rechtsberater im dtv
Verlagsangaben München : dtv, [2023]
Ausgabebezeichnung 5. Auflage, auf dem Stand des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) vom 19.6.2023
Umfang / Illustrationen / Beilagen u.a. 264 Seiten ; Diagramme ; 24 cm ;
Sprache / Schrift Deutsch
ISBN / 9783423512817
Regalstandort / Klassifikation Aktiv älter C 237.3
Inhaltsangabe Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und versorgt, von Angehörigen oder von ambulanten Diensten. Viele Menschen, die zur Pflege in stationären Einrichtungen leben, sind dort nicht nur auf Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), sondern oft auch auf ergänzende Sozialhilfe (SGB XII) angewiesen. Dieser kompakte Ratgeber erklärt die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung sowie - im Überblick - auch der ergänzenden sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege. Anhand aktueller Fragen der Praxis wird die Materie anschaulich und auch für juristische Laien verständlich erläutert. Er hilft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, ihre Rechte kennenzulernen und sie bei Bedarf wahrzunehmen. Die vollständig aktualisierte Neuauflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Auch die neuere Rechtsprechung sowie die wichtigsten Umsetzungsvorschriften zum Recht der Pflege nach SGB XI und SGB XII werden einbezogen. Die letzten großen Änderungen des SGB XI erfolgten durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 11.7.2021: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten seit dem 1.1.2022 einen "Leistungszuschlag" für Pflegekosten, um die Belastung der Betroffenen mit dem Eigenanteil an diesen Kosten zu verringern. Darüber hinaus wurden die Pflegesachleistungen um 5 % erhöht; die Leistungen der Kurzzeitpflege stiegen um 10 %. Angestrebt wird auch eine bessere Entlohnung von Pflegepersonal - sowohl stationär als auch ambulant: Demnach sollen nur noch Pflegedienste und Pflegeheime eine Zulassung erhalten und einen Versorgungsvertrag mit den zuständigen Leistungsträgern schließen können, die "nach Tarif oder tarifähnlich" bezahlen.
Weitere Autoren / Bearbeiter u.a. Krahmer, Utz
Schlagwort Pflegebedürftigkeit
Sozialleistungen
Pflegeversicherung
Recht
Deutschland
Ratgeber
Internetseite / Link http://www.hugendubel.info/annotstream/9783423512817/COP
Kataloginformation1295277 Datensatzanfang . Kataloginformation1295277 Seitenanfang .
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